Garten pachten was bedeutet das?

Der Garten muss bewirtschaftet werden und zwar regelmäßig.
Das schreibt die Kleingartenordnung der Stadt Mannheim vor.

Und wenn Sie dazu bereit sind, dann anmelden um auf die Warteliste zu kommen.

Warten bis man angerufen oder angeschrieben wird.

Kommt es zu einen Unterpachtvertrag müssen Sie die Ablösesumme für
den Garten, wird von Wertermittlern festgelegt und ist bindend, an den
scheidenen Pächter zahlen.

Einmalig an das Finanzamt sind 5 % Grunderwerbssteuer zu zahlen, auf den
Wert des Gartenhauses.

Wenn sie Pächter/in sind, gibt es auch Regeln und Verordnungen vom Verein
und von der Stadt Mannhein, denn sie ist Eigentümerin, Sie sind der Pächter.

Bindend ist die Satzung und die Kleingartenordnung der Stadt Mannheim
mit Abschluss des Unterpachtvertrages.

Außerdem gelten Verhaltensregeln die von der Hauptversammlung beschlossen
wurden. Einmal jährlich findet eine Hauptversammlung statt.
Dazu werden alle Mitglieder schriftlich eingeladen.

Unser Verein besteht aus 148 Parzellen, verteilt auf 2 Anlagen das sind
Elkersberg (113) und Mosbacher Str. (25)

Die Gärten haben eine Größe von ca. 300 qm.

Gemeinschaftsarbeit ist zu leisten und zwar 11 Stunden pro Gartenjahr
Sie ist samstags von 9 bis 13 Uhr zu leisten.

Kosten die jährlich zu zahlen sind:
Die Pacht beträgt zur Zeit 0,21 € pro qm.
Mitgliedsbeitrag für 1 Person 27,95, Familienmitgliedschaft 35,65
Umlagen wie Versicherungen, Wasser, Toilettengebühr usw.
Wasser nach Verbrauch, im Garten gibt es einen Kaltwasserzähler (geeicht)
Versicherung, wenn erwünscht

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann Besuchen Sie uns doch während unserer Sprechstunde.
Die Termine finden Sie unter "Sprechstunde" oder schreiben Sie eine
E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.